Der Koran als Uroffenbarung Gottes

Für die Muslime ist der Koran ein göttliches Buch, in dem kein Irrtum zu finden sei. Nach islamischer Auffassung soll der Koran im Laufe von 23 Jahren verbal inspiriert an Mohammed durch den Erzengel Gabriel übermittelt worden sein. Der Koran wird sozusagen als Uroffenbarung Gottes angesehen, der alle vorherigen heiligen Bücher beurteilt, relativiert und sogar in ihrer Gültigkeit aufhebt. Doch der Koran stellt andererseits fest, dass Allahs Wort unwandelbar ist und nicht verändert werden kann (Sure 6,34; Sure 10,64).

Unveränderlich – Widersprüchlich

Trotzdem wurden bereits zur Zeit Mohammeds, als der Text des Koran noch nicht einheitlich und schriftlich fixiert war, manche Texte und Suren unterschiedlich rezitiert oder gar vergessen. Der Koran selbst macht auf dieses „Problem“ aufmerksam: „Wenn wir einen Vers auch austilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir einen besseren dafür bei oder einen, der ihm gleichwertig ist. Weißt du denn nicht, dass Allah zu allem die Macht hat?“ (Sure 2,106). In Sure 22, 52 ist sogar zu lesen, dass es Satan gelungen ist, Mohammed einige Verse einzuflüstern, Gott aber selbst die falsche Botschaft ausgelöscht und dann die richtige Offenbarung gegeben hat. Mohammed vertraute darauf, dass Allah ihn recht leitet: „Wir werden dich vortragen lassen, und du wirst nicht vergessen, außer dem was Gott will! Wahrlich er weiß, was offen und was verborgen ist“ (Sure 87,6-7). Offensichtlich muss es unter den Zeitgenossen Mohammeds Diskussionen über das Rezitieren verschiedener Texte gegeben haben (Sure 10,15). Auch nach dem Tode Mohammeds sind diese Auseinandersetzungen um den gültigen und richtigen Text nicht verstummt. Der dritte Kalif, Uthman ibn Affan, veranlasste etwa 16 Jahre nach dem Tode Mohammeds, einen einheitlichen Text des Koran herzustellen, mit der Anordnung, die inzwischen weit verbreiteten Textvariationen zu verbrennen (Hadith Al-Buchari Band 6, Nr. 510).

Auslegungsfragen und die Abrogation

Die Anordnung der Suren ist im Koran nicht in chronologischer Reihenfolge gegeben. In der Koranauslegung spielen jedoch die „Gründe der Offenbarung“ (asbab al nuzul) eine wichtige Rolle, d. h. auch die Frage, ob es sich um eine frühe Sure aus der Zeit in Mekka oder um eine Sure nach der Hidschra (622), also aus der Zeit in Medina handelt. Auch wenn Mohammed nur als Übermittler einer göttlich ewigen Botschaft verstanden wird und daher in den Aussagen des Koran eigentlich keine Widersprüche zu finden sein sollten, hat die muslimische Theologie nie bestritten, dass einzelne Verse des Koran scheinbar gegensätzliche Aussagen machen. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Islam das so genannte Prinzip der Abrogation (nasich wa mansuch) entwickelt. Es wird dabei nach der Regel verfahren: wenn eine Koranaussage im Widerspruch mit einer anderen steht, wird der früher offenbarte Text aufgehoben (mansuch) durch eine neue, aufhebende (nasich) Textaussage. Auch wenn im Laufe der Geschichte immer wieder Diskussionen aufgeflammt sind, welche und wie viele Verse durch die Aufhebung betroffen sind und hier keine letztgültige Klärung besteht, gibt es unter den klassischen und auch namhaften Koraninterpreten keinen Zweifel, dass dieses Prinzip selbst im Koran und der „Tradition des Propheten“ verankert ist. Es wird allgemein anerkannt, dass für eine verantwortliche Koranauslegung, wie auch für die Auslegung, was nach islamischem Recht erlaubt oder verboten ist, eine Kenntnis der Abrogationslehre und deren Prinzipien nötig ist. Gleichzeitig besteht unter den islamischen Exegeten keine einheitliche Auffassung darüber, welche Verse der Abrogation unterliegen. Manche Kommentatoren gehen davon aus, dass es gesichert mehr als 260 Verse sind, andere sprechen nur noch von 5 Versen. In der Fachliteratur gibt es ausführliche Listen, welche Verse durch welche aufgehoben und abrogiert wurden.

Beispiele und offene Fragen zur Abrogation

Anfänglich war es den Muslimen zur Zeit Mohammeds scheinbar noch erlaubt, Wein und alkoholische Getränke zu sich zu nehmen (Sure 2,219). Da wohl einige der gläubigen Männer betrunken und benebelt zum Gebet in die Moschee kamen, wurde ihnen befohlen, nüchtern und gewaschen zur Moschee zu kommen, auch wenn Allah ein vergebender und nachsichtiger Gott ist (Sure 4,43). Als aber dann im Jahre 625 beim Kampf am Berg Uhud einige Krieger schon morgens Alkohol tranken und im Kampfe fielen, wurde Alkoholkonsum ganz verboten (Sure 5,90 Paret). Somit ist Sure 5,90 der abrogierende Vers, der Sure 2,219 und Sure 4,43 aufhebt. Ursprünglich beteten die Muslime, wie die Juden, in Richtung Jerusalem. Doch nach den Konflikten mit den jüdischen Stämmen in Medina erhält Mohammed die Anweisung, ab sofort in Richtung Mekka zu beten. In Sure 2,120–152 wird begründet, warum die Muslime jetzt in Richtung Mekka zu beten haben. Auch im Erbrecht gab es eine Veränderung. Während in Sure 2,180 ermahnt wurde, wenn es aufs Sterben zugeht, eine rechtliche Verfügung zugunsten der Eltern und der nächsten Verwandten zu veranlassen, wurde in Sure 4,11ff das Ganze präzisiert und das Erbe der weiblichen Angehörigen gegenüber den männlichen Erben halbiert. Auch wenn unter den Interpreten keine Einigkeit besteht, wie viele Verse des Koran tatsächlich abrogiert sind, bleibt die allgemeine Regel bestehen, dass bei einem Widerspruch im Koran die später offenbarten Suren und Verse mehr Gewicht und Sagen haben als die frühen mekkanischen Suren des Koran, in denen noch von einem friedlichen Umgang mit Juden und Christen die Rede war. Allgemein anerkannt ist, dass Sure 5 die letzte und Sure 9 die zweitletzte Sure in der geschichtlichen Reihenfolge der Koranoffenbarung sind. Namhafte Koraninterpreten betonen daher, dass allein durch den so genannten Schwertvers in Sure 9,5, in dem die Gläubigen zum Kampf gegen die Ungläubigen aufgefordert werden, bis zu 124 Koranverse aus früher offenbarten Suren abrogiert worden seien. Muslime betonen wohl, dass der viel zitierte „Toleranzvers“: „In der Religion gibt es keinen Zwang…“ (Sure 2,256) nicht abrogiert worden sei, auch wenn dies nicht einheitlich so gesehen wird. Denn, ob abrogiert oder nicht, ist dies nur die „halbe Wahrheit“, da es im Islam keine wirkliche Glaubens- und Religionsfreiheit gibt. Aus dem Textzusammenhang wird für Muslime ohnehin deutlich, dass zwar niemand zum rechten Glauben (des Islam) gezwungen werden könne, der rechte Weg aber nur im Islam zu finden sei. Wer diese Einladung zum Islam nicht annehme oder gar diesem Glauben den Rücken kehre, für den seien die Grenzen der Toleranz überschritten.

Die Lehre der Abrogation stärkt daher nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Gegenwart, den orthodoxen Islam und trägt wohl wesentlich mit dazu bei, sich nicht für einen kritischen Umgang mit der eigenen, zeitbedingten Geschichte zu öffnen.

Orientierung 2009-04; 15.09.2009

Sie dürfen diesen Artikel frei kopieren unter Angabe der Herkunft: www.orientierung-m.de