Bedeutung
In manchen sunnitischen Moscheen und auf dem Videoportal youtube predigen islamische Gelehrte das „Recht des Mitknechts“ (türkisch: kul hakkı; kul = Knecht; hak = Recht). Der Muslim versteht sich als Knecht (oder Sklave) Allahs, und den Mit-Muslim als Mitknecht. Einfach ausgedrückt besagt diese Lehre: Gott mischt sich nicht ein, wenn ein Mensch gegen einen anderen sündigt. Der Schuldige muss sich selber bemühen, seine Schuld zu tilgen, sei es durch Wiedergutmachung oder die Bitte um Vergebung. Wenn ihm das nicht gelingt, wird diese Schuld im letzten Gericht beglichen. Dem Verursacher werden einige seiner guten Werke abgezogen und dem von ihm Geschädigten gutgeschrieben. Falls der Verursacher nicht ausreichend gute Werke dafür vorweisen kann, muss er vom Geschädigten, entsprechend seiner Schuld, etwas von dessen Schlechten Werken übernehmen. Letzteres führt zur Bestrafung in einem zeitlich begrenzten Aufenthalt im Höllenfeuer. – Dieses Konzept vom Recht des Mitknechts ist nachweislich im sunnitischen Islam der Türkei, Marokkos, Sudans und Pakistans bekannt.

Geltungsumfang und Ziel der Lehre
Im Islam gibt es zweierlei Sünden:
1) Sünden direkt gegen Gott, die er leicht vergeben kann, wenn er will, 2) Sünden gegen Mitmenschen. Von diesen befreit zu werden, gilt für Muslime als besonders schwierig. Denn hier hängt die Vergebung von der Entscheidung des Mitmenschen ab. Das gilt laut Diyanet, dem türkischen Religionspräsidium, auch, wenn die Rechte von Nichtmuslimen verletzt werden. Sogar diejenigen, die im Kampf für Allahs Sache (Heiliger Krieg) umkommen, werden zwar von allen Sünden freigesprochen, nicht aber von der Sünde gegen die Rechte des Mitknechts. Allah warnt Muslime davor, dass sie von ihm keine Vergebung erwarten können, wenn sie gegen Mitmenschen gesündigt und von diesen noch keine Vergebung empfangen haben. Wer noch unvergebene Verletzungen der Rechte des Mitknechts aufzuweisen hat, kommt nicht ins Paradies, bis diese beglichen sind.

Die türkische Diyanet beschreibt das gepredigte Recht des Mitknechts als förderlich für das Miteinander der Menschen. Sie werden dadurch ermutigt, gerecht und barmherzig mit anderen umzugehen. Weil dem Muslim mit Sicherheit für eine Verletzung der Rechte des Mitknechts Strafe droht, verhält er sich vielleicht anders, so die Hoffnung. Das Recht des Mitknechts bezieht sich auf alle Gebiete des Lebens. Es wird aufgeteilt in materielle Rechte, Rechte der physischen Unversehrtheit, des guten Rufs (Leumund), der Familie und religiöse Rechte (z. B. wenn andere falsch belehrt werden). Es können auch durch eine einzige Tat Rechte von vielen Mitmenschen verletzt werden, z. B. durch Umweltverschmutzung. All dies soll durch die Lehre vom Recht des Mitknechts eingedämmt werden.

Ursprung und Herleitung der Lehre
Im Koran wird nicht von der Möglichkeit der Verrechnung oder Übertragung von Sünden auf andere gesprochen. Dort wird vielmehr wiederholt betont: „Ein jeder wird seine eigene Last tragen.“ (Sure 6,164) Die Lehre vom Recht des Mitknechts beruht im Grunde auf einem einzigen als vertrauenswürdig erachteten Hadith, der in verschiedenen Fassungen überliefert wird:
Weitertradiert von Abu Huraira: Gottes Apostel sagte: „Wer immer seinen Bruder übervorteilt hat, sollte ihn (vor dessen Tod) um Vergebung bitten, … bevor (am Tag des Gerichts) einige seiner guten Taten weggenommen und seinem Bruder gegeben werden oder, wenn er keine guten Taten mehr hat, einige der schlechten Taten seines Bruders auf ihn geladen werden.“ (Buchari Buch Nr. 76, Hadith Nr. 541 – freie Übersetzung aus dem Englischen und Hervorhebungen vom Autor). – Ein ähnlicher Hadith findet sich in der Sammlung von Muslim, Buch Nr. 032, Hadith Nr. 6251.

Befreiung von der Schuld
Sobald jemand erkennt, dass er die Rechte anderer verletzt hat, muss er sich um Wiedergutmachung bemühen: z. B. bei verletzenden Worten um Vergebung bitten, oder materiellem Schaden ersetzen. Wenn der Geschädigte schon verstorben ist, kann der Schuldige den Schaden an dessen Verwandte bezahlen oder, falls keine vorhanden sind, an Arme spenden. Ersatzhandlungen wie vermehrte rituelle Gebete gelten in dieser Welt nicht als Wiedergutmachung. Sie können allerdings am Tag des Gerichts einen Teil seines „Guthabens“ bilden, aus dem seine Schuldner (wie bei Geldschulden) entschädigt werden können – was zu einer Verringerung seiner Strafe führen würde.

Neben diesem Weg in Richtung Gerechtigkeit kann Gott im Letzten Gericht allerdings auch den Weg in Richtung Vergebung wählen. Nach der islamischen Tradition werden einst die Muslime in die Nähe des Paradieses geführt und dort durch die Aussicht auf den Zugang zum Paradies dazu bewogen, ihren Groll und nicht vergebene Schuld aufzugeben. Denn nur wer gereinigt ist von allem Hader und Anklagen, darf eintreten (s. Buchari Buch 74, Nr. 62). Wenn dann der Geschädigte, um ins Paradies zu kommen, nachträglich verzeiht, ist das Problem gelöst.

Biblische Beurteilung:
1) Sünde ist immer auch Sünde gegen Gott. Die Trennung „Sünden vor Gott“ und „Sünden gegen Mitmenschen“ ist völlig willkürlich und in der Bibel nicht zu finden. Gerade Ps 51,6 spricht deutlich dagegen. Nach seinem Ehebruch mit Batseba und dem Mord an deren Ehemann Uria bekennt David vor Gott: „An dir allein habe ich gesündigt und übel vor dir getan.“
2) Gott hat das absolute Recht, Sünde völlig zu vergeben. Denn er hat in Christus am Kreuz rechtlich alles dafür bezahlt, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Gott vergibt auch Sünden, die nicht direkt gegen ihn gerichtet sind. So vergibt Jesus in göttlicher Vollmacht die Sünden eines Gelähmten (Mt 9,1-7; Mk 2,5-10), der vorher noch nie etwas mit Jesus zu tun hatte und der ihn nicht einmal darum gebeten hat – ohne danach zu fragen, ob sie gegen Gott oder einen Nächsten gerichtet waren.
3) Christen sollen sich um Tilgung ihrer Schuld bemühen. Wenn jemand gegenüber seinem Mitmenschen schuldig geworden ist, soll er, sobald ihm dies bewusst wird, sich mit diesem versöhnen und versuchen, von seiner Schuld befreit zu werden – ob dies nun durch Wiedergutmachung oder Erlassen der Schuld geschieht (vgl. Mt 5,23-26). – Im Alten Testament (2.Mose 21,37) wird sehr reichliche Wiedergutmachung befohlen – worauf sich möglicherweise auch Zachäus bezieht (Lk 19,8).
4) Christen ist Vergebung befohlen. Jesus warnt in Matthäus 6,14-15 und 18,35 vor den Folgen des Nicht-Vergeben-Wollens. Wenn ein Mensch nicht vergibt, wird Gott ihm auch nicht vergeben.
5) Gottes Vergebung gilt, auch wenn uns von Menschen Vergebung verweigert wird. Auf der menschlichen Ebene kommt Versöhnung nicht zustande, wenn mir der Bruder nicht vergeben will, obwohl ich ihn darum bitte und zur Wiedergutmachung bereit bin. Das macht aber die Vergebung Gottes nicht ungeschehen, wenn ich seine am Kreuz erwirkte Sühne für meine Schuld angenommen habe. Denn die Vergebung und Versöhnung durch Christus steht über allem.
6) Fürbitte für Unverbesserliche. Umgekehrt kann es sein, dass ich vergebungsbereit bin, aber mein Bruder nicht darauf eingeht. Er sündigt sogar weiter an mir, er bereut nichts (Lk 17,3+4). Dann bleibt seine Schuld vor Gott grundsätzlich bestehen. Doch ähnlich wie Jesus Christus am Kreuz (Lk 23,34) oder wie Stephanus (Apg 7,60) kann und soll ich Gott darum bitten, meinem Schuldiger die an mir begangenen Sünden nicht anzurechnen.
7) Gott behält das letzte Urteil. In jedem Fall muss ich mir aber klar machen, dass ich nicht der Richter über irgendeinen Menschen bin. Gott behält sich das vor: „Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr“ (Röm 12,19).
8) Fegefeuer, Schuldübertragung: Es ist eine falsche Lehre, wenn behauptet wird, Menschen kommen in ein zeitlich begrenztes Fegefeuer, ebenso wie die Ansicht, dass ein Mensch Schulden oder gute Werke auf einen anderen Menschen übertragen könne. Wir wissen: nur Jesus Christus, das reine Lamm Gottes (Joh 1,29), kann stellvertretend unsere Schuld tragen und wegnehmen.
Orientierung 2014-01; 15.02.2014
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