Das Thema der rituellen Reinheit hat große Bedeutung im Islam, denn im Zustand der Unreinheit kann der Einzelne seinen Glauben nicht praktizieren. Besonders verurteilt der Koran diejenigen, die sich für rein halten, aber doch unrein sind (4,49). Und auch die Ungläubigen, die am Tag des Gerichts die Höllenstrafe zu erwarten haben, werden als „Unreine“ bezeichnet (2,174). Der Unreine kann weder vorschriftsmäßig beten (Sure 4,43) noch fasten, keinen Koran berühren, keine Moschee betreten und auch nicht die Pilgerfahrt nach Mekka vollziehen, denn der Gottesdienst des Unreinen wird bei Allah nicht angenommen. Seine Glaubenspflicht gilt als nicht erfüllt. Das gilt auch dann, wenn sich der Gläubige gar nicht darüber bewusst ist, dass er sich im Zustand der Unreinheit befindet und dennoch betet. Daher ist eine sorgsame Reinigung etwa vor dem Gebet sehr wichtig. Entscheidend für die Frage, ob der Gläubige zum Gebet oder Fasten berechtigt ist, ist also zunächst nicht die innere Einstellung des Gläubigen, sein Sündenbewusstsein oder Reuebekenntnis, sondern die Frage nach der Korrektheit der letzten Reinigung. Wird sie vorschriftsmäßig vollzogen, erfährt der Gläubige das Wohlgefallen Allahs, denn „Gott liebt die, die sich reinigen“ (2,222). Unreinheit trennt also von Allah, ‚kleinere‘ Sünden nicht. Daher sind viele Muslime – insbesondere Schiiten – im täglichen Leben mehr darüber besorgt, ob sie sich im Zustand der Unreinheit befinden als ob möglicherweise eine Sünde begangen wurde. Befindet sich der Gläubige im Zustand der Unreinheit, muss er später die versäumten Gebete nachholen. Wenn er das 30-tägige Fasten im Monat Ramadan wegen Unreinheit unterbricht, muss er die restlichen Fastentage nachholen, nachdem der Zustand der Reinheit wieder erreicht wurde.

Unreinheit und Reinigung

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Unreinheit unterschieden, die mit der kleinen rituellen Waschung (arab. wudu‘) bzw. mit der großen rituellen Waschung (arab. ghusl) mit Wasser (zur Not mit Sand) beseitigt werden muss. Die „kleine“ Unreinheit wird durch die Berührung des Unreinen hervorgerufen, also durch alle Körperflüssigkeiten, durch Schlaf und Ohnmacht, Berühren des Intimbereichs, Winde, Benutzen der Toilette, Berühren eines Leichnams oder einer Person des anderen Geschlechts und den Kontakt mit den im Islam verbotenen Substanzen (Alkohol, Blut, Aas, Schweinefleisch) und allen daraus hergestellten Produkten (2,173). Umstritten ist, ob Medikamente eingenommen werden dürfen, die Spuren von Alkohol enthalten, was die Mehrheit der Theologen bei Unumgänglichkeit erlaubt. Auch nicht geschächtetes Fleisch fällt unter die verbotenen Substanzen (16,115), wobei etliche Theologen der Meinung sind, dass das von „Schriftbesitzern“ (Juden und Christen) geschlachtete Tier Muslimen ebenfalls zum Verzehr erlaubt sei. Die Überlieferung untersagt zudem das Fleisch des Hausesels, der Raubtiere mit Fangzähnen und Raubvögel. All dies gilt als „haram“ (strikt verboten). Ausnahmen sind bei einem drohenden Hungertod möglich (5,4). Die kleine Unreinheit erfordert eine kleine Waschung von Gesicht und Händen bis zu den Ellbogen, Überstreichen des Kopfes und Reinigung der Füße bis zu den Knöcheln (5,6). Die „große“ rituelle Verunreinigung tritt vor allem durch Geschlechtsverkehr, Geburt oder Menstruation ein und erfordert ein völliges Eintauchen in Wasser oder zumindest eine Berührung aller Körperteile mit Wasser.

Die Überlieferung

In der Überlieferung nimmt das Thema großen Raum ein. Viele einzelne Regelungen ergänzen hier die spärlichen koranischen Angaben. Es geht um den genauen Ablauf der Waschungen, die Haltung der Hände, die vorgeschriebenen Worte bei jeder einzelnen Geste, Einzelregelungen zur Benutzung der Toilette und der Körperreinigung mit Wasser sowie der dafür vorgeschriebenen linken Hand, die allein das Unreine berühren darf. Nach der Überlieferung machen die Waschungen nicht nur von äußerlichem Schmutz rein, sondern führen auch zur Reue und machen rein von Sünde. Um Unreinheit durch Berührung mit Unreinem geht es beim Kontakt mit Hunden, die in der Überlieferung als unrein bezeichnet werden. Ebenso, wenn Muslime vermeiden, mit den Schuhen eine Moschee zu betreten, damit der Straßenstaub nicht auf die Gebetsteppiche getragen wird. Wer keinen Gebetsteppich hat und nicht in einer Moschee oder zu Hause beten kann, kann prinzipiell überall niederknien und dabei auch auf einem Stück Pappe oder einer Zeitung beten, die ihn von dem Schmutz des Untergrundes trennt. Manche Muslime tragen Hosen, die kaum bis zum Knöchel reichen, um nicht etwa mit dem bis zum Boden reichenden Stoff die Unreinheit der Straße in die Moschee zu tragen. Aufgrund dieser in der Überlieferung sehr detailliert erläuterten Reinheitsvorschriften ist es nicht verwunderlich, dass das Thema in der muslimischen Religionsausübung großen Raum einnimmt und bei manchen Sorge besteht, ob alle Vorschriften erfüllt wurden. Kein Wunder ist es vor diesem Hintergrund auch, dass Nichtmuslime, die sich an diese Vorschriften nicht halten, manchmal von Muslimen als unrein und ihre Religion als minderwertiger als der Islam betrachtet werden, wenn z. B. im Christentum weder Schweinefleisch noch Alkohol völlig verboten sind oder Christen ihre Heilige Schrift nicht nach den im Islam üblichen Reinheitsvorschriften behandeln (z. B. mit schmutzigen Händen anfassen oder auf den Boden legen).

 Die Reinheit der Gläubigen

Auch abgesehen von dem Thema der Waschungen behandelt der Koran das Thema der Reinheit in weiteren Zusammenhängen, die die Bedeutung der Thematik zeigen. So werden die Bewohner des Paradieses nur „reines Getränk“ (76,21) zu sich nehmen und dort „gereinigte Gattinnen“ (2,225) haben. Der Koran ist eine „reine“ Schrift (80,14) und darf nur von den „Gereinigten“ berührt werden (56,79). Der Gläubige soll sich auch in moralischer Hinsicht reinigen (74,1-5), und wenn der Begriff für „Almosen“ (arab. zakat) eigentlich von dem Verb für „rein sein“ abgeleitet wird, dann bedeutet das, dass die Gabe von Almosen vor Allah auch rein macht (58,12).

Aus biblischer Sicht

Die Reinheits- und Speisebestimmungen des Islam erinnern stark an die jüdischen Ritualvorschriften. Mohammed lehnte sich in den frühen Verkündigungen teilweise an die jüdische Glaubenspraxis an, wenn er z. B. anfangs die Gebetsrichtung auf Jerusalem festlegte oder das Fasten jüdischen Vorbildern anglich. Später wurden diese Vorschriften modifiziert. Den alttestamentlichen Reinheitsvorschriften, die die Pharisäer zum Maßstab der Gottesverehrung gemacht hatten (Markus 7), stellt Jesus im NT konträr die Auffassung gegenüber, dass nicht das Äußere den Menschen verunreinigt (Mk 7,15), sondern das, was der Mensch durch die Übertretung der Gebote Gottes in Wort und Tat zum Ausdruck bringt: die Folgen seiner Sünde (Mk 7,22). Reinheit entsteht dementsprechend durch einen Sinneswandel und die innere und dann auch äußere Ausrichtung auf Gott und sein Wort. Entscheidend aber ist die Einstellung des Menschen.

Einige Hadith-Texte als Beispiele:

„Wenn der muslimische Diener (Gottes) sich bei den Waschungen das Gesicht wäscht, entfernt sich von seinem Gesicht mit dem Wasser bzw. mit dem letzten Wassertropfen jede Sünde, die er mit den Augen begangen hat. Und wenn er seine Hände wäscht, entfernt sich von seinen Händen mit dem Wasser bzw. mit dem letzten Wassertropfen jede Sünde, die er mit den Händen gewalttätig verübt hat. Und wenn er sich die Füße wäscht, so entfernt sich mit dem Wasser bzw. mit dem letzten Wassertropfen jede Sünde, zu der er mit seinen Füßen gelaufen ist. So kommt er (aus der Waschung) rein von der Schuld heraus.“

Der Koran, Übersetzt von Adel Theodor Khoury, Gütersloh 1987, (ANHANG, Texte aus der Tradition), S. 519.

Mohammed sagte: Immer wenn ein Mann mit einer Frau Geschlechtsverkehr hatte wird das Bad verpflichtend.

Al-Buchari Band 1, Buch 5, Hadith Nr. 290

Mohammed sagte zu seiner Frau Aischa: Höre mit dem rituellen Gebet auf, wenn Du Deine Menstruation bekommst und wenn Du nach deren Ende das Blut abgewaschen hast, beginne wieder damit.

Al-Buchari Band 1, Buch 6, Hadith Nr. 327

Das rituelle islamische Gebet einer Person wird von Gott nicht akzeptiert, wenn sie auf der Toilette war und Stuhlgang hatte oder Wasser ließ oder auch nur Wind abließ, bis sie erneut eine rituelle Reinigung vorgenommen hat.

Al-Buchari Band 1, Buch 4, Hadith Nr. 137

 

Orientierung 2010-01; 10.02.2010

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